1. Allgemein
Allen
Lieferungen und Leistungen von Thiemo Reichwein Service und Dienstleistungen in
und um Haus und Grundstück (im nachfolgenden TR Service genannt) aufgrund von
telefonischen oder schriftlichen Aufträgen, per Fax, Online über Internet oder
andere Onlinedienste liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende
und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von
TR Service sowie der Schriftform; dies gilt auch für eine Abbedingung des
Schriftformerfordernisses.
2.
Liefertermine/Lieferzeiten
TR Service wird nach
Möglichkeit vereinbarte oder angegebene Termine pünktlich einhalten. Werden
diese um mehr als eine Woche überschritten, so hat der Kunde das Recht, eine
Nachfrist mit dem Hinweis zu setzen, dass er die Dienstleistung nach Ablauf der
Frist ablehnt. Diese Nachfrist muss mindestens eine Woche betragen. Kommt
sodann eine Einigung über einen neuen Termin nicht zustande, so kann der Kunde
nach Ablauf der Nachfrist durch schriftliche Erklärung vom Vertrag
zurücktreten. Sollte der Kunde im Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit
Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, so beschränkt sich dieser bei
leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 1,5 % des Angebotes und umfasst lediglich
den Ersatz des unmittelbaren Schadens, also insbesondere nicht Ersatz des
entgangenen Gewinns oder eines sonstigen mittelbaren Schadens. Weitergehende
Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
3. Zahlung
Rechnungen von TR
Service sind sofort nach Rechnungserhalt fällig und ohne jeden Abzug zahlbar,
soweit keine andere Vereinbarung auf der Rechnung vermerkt ist. Ab dem 30. Tag
nach Rechnungsstellung ist TR Service berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5%
über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen, es sei
denn, dass TR Service höhere Verzugszinsen oder der Kunde eine geringere
Belastung von TR Service nachweist, ohne dass es der vorherigen Mahnung bedarf.
Etwaige Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Eine Aufrechnung ist nur mit
unbestrittenen oder gerichtlich rechtskräftig festgestellten Forderungen
zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur dann geltend machen,
soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Zahlungen können durch
Banküberweisung, Lastschrifteinzug oder Vorauskasse erfolgen.
4. Gewährleistung
Beanstandungen wegen
Leistungsumfang, Sachmängeln und Mengenabweichungen sind, soweit diese durch
zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich, spätestens jedoch
binnen einer Woche nach Fertigstellung der Leistung oder Erhalt der Ware
schriftlich geltend zu machen. Die Gewährleistungsfrist durch TR Service wird
in der VOB geregelt. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Bei
berechtigten Beanstandungen wird TR Service nachbessern oder einen
Preisnachlass einräumen.
5. Eigentumsvorbehalt
Material oder andere
Gegenstände, die der Kunde von TR Service erworben hat bleiben bis zum
Ausgleich der aufgrund des Vertrages zustehenden Forderungen im Eigentum von TR
Service. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch für alle Forderungen bestehen, die
TR Service gegen den Käufer im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand z.B. auf
Grund von Reparaturen sowie sonstigen Leistungen nachträglich erwirbt. Während
der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer zum Besitz und
vertragsgemäßen Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt, solange er seinen
Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt und seinen Verpflichtungen aus der
Geschäftsverbindung fristgerecht nachkommt. Der Kunde ist verpflichtet, TR Service
alle im Rahmen einer Rechtsverfolgung aus vereinbartem Eigentumsvorbehalt
erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
6. Datenschutz
TR Service ist
berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlichen
personenbezogenen Daten des Kunden zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten.
7. Erfüllungsort und
Gerichtsstand
Erfüllungsort und
Gerichtsstand für Verträge, die unter Einschluss dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen geschlossen wurden, ist Limburg a. d. Lahn.
8. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit
einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen
Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung
der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.